ERP-System zur Ressourcenplanung Ihres Unternehmens

Auswahl eines ERP-Systems für KMU-Betriebe
Von Philipp Beer, proTask Services ASP GmbH in Dornbirn

Ein ERP-System ist eine komplexe Anwendungssoftware zur Unterstützung der Ressourcenplanung eines gesamten Unternehmens.

Die IT-Anforderungen eines KMU Unternehmens unterscheiden sich heute kaum noch von denen eines Großunternehmens. Oft ist es nur noch die anfallende Datenmenge, nicht aber die Funktionalität die die beiden Unternehmensgrößen unterscheiden.

Philipp Beer - proTask

Bevor ein ERP-System evaluiert wird sollte der Geschäftsführer / Unternehmer ein paar wenige Fragen für sich beantworten, dann fällt die Entscheidung für das zum Unternehmen passende ERP-System leichter und schneller, zudem ist die Entscheidung auch für die Zukunft beständiger.

1. Welche Ziele wollen Sie erreichen – wohin soll die Entwicklung mittelfristig gehen?

Klingt einfach – ist es auch: Nur wer weiß, was sein Geschäft antreibt, kann die richtige Software dazu finden. Sind die Geschäftsziele einmal klar definiert, so können die Prozesse, die zum Erreichen der gesteckten Ziele verbessert oder neu eingeführt werden müssen leicht erkannt werden.
Damit sind auch schon die Funktionalitäten, die das neue ERP-System bieten muss definiert.

Die ERP-Strategie sollte sich an den Geschäftszielen ausrichten, nicht umgekehrt!

2. Wie ist mein Geschäft ausgerichtet?

  • Für ein Handelsunternehmen mit zentralem Telefonvertrieb ist eine optimierte Bestellerfassung mittels Anbindung des Telefonsystems über eine CTI-Schnittstelle von Vorteil.
  • Werden Ihre Kunden jedoch regelmäßig von Ihren Vertriebsmitarbeitern besucht, dann sind aktuelle Daten vor Ort beim Kunden wichtig, hier sind mobile Lösungen mit Smartphones und Tablet-PCs gefragt.
  • Verkaufen Sie Produkte, die für einen Webshop prädestiniert sind, dann sollte der WEB-Shop unbedingt in die ERP-Lösung integriert werden.
  • Für ein Dienstleistungsunternehmen kann ein Servicemodul für den Kundendienst ein „must have“ Kriterium sein.
  • Ist Ihr Unternehmen ein Produktionsbetrieb, so ist die Unterstützung von Stücklisten und Fremdfertigungsprozessen wichtig.

3. Was sollte eine ERP-Software heute bieten?

Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit
gehören zu den wichtigsten Auswahlkriterien für ein ERP-System. Hier bieten sich Applikationen an, die den individuellen Anpassungsaufwand minimieren und so künftige Upgrades erleichtern. Für die einfache Handhabung können bei modernen Applikationen Menüs rollenbasiert erstellt werden, so dass jeder Mitarbeiter nur seine Funktionen sieht bzw. verwenden kann.

Bietet die Applikation sogenannte Dashboards an, so kann die Einstiegsseite noch mehr Individualisiert werden und neben einem individuell zugeschnittenen Menü können auch  laufend aktuell benötigte Informationen direkt eingebunden werden.

Mandantenfähigkeit einer Softwarelösung ist heute Standard.

Vor Jahren bei KMU´s noch nicht denkbar, heute jedoch eine ganz normale Situation, dass Klein- und Mittelbetriebe Niederlassungen und Geschäftspartner im Ausland oder gar in anderen Kontinenten haben. Aus diesem Grund muss ein ERP System heute Fremdwährungen unterstützen, mehrsprachig sein und in unterschiedlichen Länderausprägungen zur Verfügung stehen.

Immer mehr Geschäftsfälle werden heutzutage von unterwegs erledigt. Selbstverständlich sollte Ihr neues ERP System vollständig integrierte Schnittstellen zu Smartphones und Tablet-PCs anbieten.

Mit diesen mobilen Anwendungen haben Sie und Ihr Vertriebsteam immer und überall Zugriff auf Ihre Geschäftsdaten, können Kunden und Partnerdaten verwalten, Freigaben erteilen, Reports lesen und somit Ihr Unternehmen auch von unterwegs sicher führen.

Wie schaut es aus mit der Einbindung von Social Media Netze ins Marketing, kann

Google Maps in die Lösung eingebunden werden, z.B. für die Optimierung der Routen für Zusteller und Wartungstechniker.

Für Betriebe die spezielle Branchenlösungen brauchen sollte die Möglichkeit bestehen, Lösungen von Drittanbietern nahtlos in das ERP-System einzubinden.

Folgende Funktionen sollte ein ERP-System für KMUs bieten:

Finanz- und Rechnungswesen Kostenrechnung
Kundenverwaltung Customer Relationship Management (CRM)
Einkauf Vertrieb
Lager- und Bestandsführung Logistik
Kundendienst / Service Berichtswesen und Verwaltung
Anbindung von Smartphones und Tablet-PCs Integrierter Report Generator
Archivierung WEB-Shop Anbindung

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Schnelle Einarbeitung

Eine einheitliche Benutzeroberfläche angelehnt an die, den meisten Mitarbeitern bekannten Windows Bedienerfunktionen ermöglicht eine schnelle Einarbeitung.

 

Einmalige Datenerfassung

Das ERP-System als integriertes System erspart  umständliche und fehleranfällige Mehrfacheingaben  in verschiedenen Programmen mit vielleicht noch unterschiedlichen Benutzeroberflächen.
Die Daten aus Kundenangeboten können automatisch in einen Kundenauftrag übernommen werden. In der Folge kann aus dem Kundenauftrag automatisch eine Lieferung generiert werden und gleichzeitig aus diesen Daten die Faktura erstellt werden. Genauso können die Daten aus einer Lieferung in einen Retour übernommen werden. Das bedeutet zum einen eine enorme Zeitersparnis und  zum anderen fehlerfreie Daten.

Zeitaktuelle Daten

Der größte Vorteil einer zentralen Datenhaltung auf Basis eines Datenbanksystems liegt sicherlich in der Aktualität der Daten auf die jeder Mitarbeiter je nach Berechtigung Zugriff hat.

Fundierte Entscheidungsgrundlagen

Die Geschäftsleitung hat eine umfassende Sicht auf alle Aspekte Ihres Geschäfts und kann Ihre Entscheidungen auf einer zeitnahen und soliden Datenbasis treffen.

Entlastung  vom Tagesgeschäft – Konzentration auf wichtige Entscheidungen

Durch Vorgabe von Schwellwerten, Ober- Untergrenzen können durch das ERP-System Warnmeldungen generiert oder Workflows angestoßen werden. Das Management kann sich somit auf wichtige Entscheidungen oder den Ausbau des Geschäftes konzentrieren.

Kurze Installationszeiten und geringer administrativer Aufwand

Ein integriertes ERP System ermöglicht kurze Installationszeiten und geringen administrativen Aufwand.

Frühzeitige Erkennung von Systemengpässen

Mittels automatisierter Überwachungswerkzeuge werden frühzeitig, mögliche Systemengpässe erkannt und Sie werden über Mail oder andere Nachrichtenwege darüber informiert.

Für weitere Fragen steht Ihnen Philipp Beer gerne zur Verfügung: Tel. 05572 36565-303

E-Mail: office@protask.at
Homepage: www.protask.at

Veröffentlicht unter EDV | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Abbruch Privathäuser und Gebäude

Abbruch Privathäuser und Gebäude
Von Mario Müller, Müllerstark Montagen in Bürs

Allgemein

Privatpersonen, welche ein altes Gebäude, Einfamilienhaus, Stallgebäude und andere Objekte, abbrechen wollen oder müssen, sollten wichtige Punkte bei Bestellung und Ausführung der Abbrucharbeiten berücksichtigen.

Wichtig bei der Ausschreibung und Bestellung ist die Notwendigkeit, dass die ausführende Firma über alle gewerblichen Berechtigungen zur Durchführung von Abbrucharbeiten verfügt, um diese durchzuführen und zugleich das Material laut österreichischem Gesetz zu entsorgen.

Die Entsorgung der Materialien ist detailliert geregelt und vorgeschrieben. Eine schriftliche Bestellung bzw. ein Vertrag/Vereinbarung mit dem Auftragnehmer sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Nachweispflicht

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Nachweise des Auftragnehmers bezüglich seiner Firma zu prüfen. Ebenso ist er dazu verpflichtet den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abbruchmaterialien zu überprüfen. Bei einer Nachkontrolle durch Behörden, muss der Auftraggeber diesen Nachweis erbringen können. Es gibt in Vorarlberg einige kompetente Firmen, die diese Voraussetzungen standesgemäß erfüllen.

Baustellenkoordination

Aufgabe und Verantwortung des Auftraggebers ist die Organisation einer gesetzmäßigen Baustellenkoordination. Diese wird sehr oft „vergessen“ oder unterschätzt. Die Baustellenorganisation für Abbruch von Gebäuden ist in mehreren Abstufungen und Größenordnungen vorgeschrieben.

Informationen aus dem Bereich „Sicherheitsberatung“ können Fachunternehmen liefern. Auf der Homepage der Arbeitsinspektion Vorarlberg, finden Sie die Leitlinie „Bauarbeiten-Koordination für Bauherren“

Die Durchführung dieser Aufgabe sollte keinesfalls unterschätzt werden. Das Motto „wird schon nix passieren“ hat hierbei keine Gültigkeit.

Die Gesetzeslage ist klar geregelt und dadurch kann man nicht davon ausgehen, dass  bei fehlender Baustellenkoordination bzw. ungesetzlich Aktivitäten, von Seiten der Behörden dieses nicht als Kavaliersdelikt abgehandelt wird!

Bitte übergeben Sie auch dem Auftragnehmer die Verantwortung oder die Informationen, bezüglich Belastungen der Örtlichkeit in Bezug auf Kabellagen VKW, Telekomfirmen, Leitungslagen aller Art. Schäden in diesem Zusammenhang können zu enormen Kosten führen. Nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Feststellung, wer für die Überprüfung verantwortlich ist, kann die Interessen des Auftraggebers absichern.

Als Auftraggeber sollten Sie in jedem Fall für Ihre Sicherheit sorgen und den Fachfirmen Ihre Kompetenz durch die schriftliche Auftragsbestätigung billigen, mit der Sie sich auch persönlich absichern.

Sollten Sie als Bauherr ein „Rundum Sorglos“ Paket buchen wollen, vergeben Sie den Auftrag schlüsselfertig an ein lizensiertes Fachunternehmen. Dadurch liegt die Verantwortung beim Fachunternehmer.

Selbst entsorgen
Wenn Sie beabsichtigen Kosten zu optimieren und z.B. Materialien selbst entsorgen wollen, trennen Sie die Materialen gezielt vor der Entsorgung. Durch das Trennen von Materialien können Kosten der Entsorgung gespart werden. Dabei gilt, dass schon vor Beginn der Abbrucharbeiten, durch Beräumen und gezieltes Entsorgen, der erste wichtige Schritt gemacht werden muss. Während der Abbrucharbeiten sollte auf jeden Fall ebenso gezielt Material getrennt werden. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten ist dies auch möglich, allerdings in der Regel aufwändiger.

Erkundigen Sie sich über Möglichkeiten von Recyclingbaustoffen wie z.B. Mauerwerk, welches gebrochen wieder verwertet werden kann. Dabei sollte auch die behördliche Bewilligung geprüft werden. Eine sortenreine Trennung ist  grundsätzlich die günstigste Entsorgung

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, in Form von Mengennachweisen wie Wiegescheinen, Rechnungen usw., die Entsorgung der verschiedenen Materialen zu dokumentieren.

Informationen und rechtliche Details zum Thema finden Sie auch im Vorarlberger Baugestez-BauG oder bei kompetenten Fachunternehmen.

Für weitere Fragen steht in Mario Müller gerne zur Verfügung:
Tel. 05552 64080
E-Mail
Homepage

 

Veröffentlicht unter Bauen & Wohnen | Kommentare deaktiviert

LED – Leuchtmittel der Zukunft

LED – Leuchtmittel der Zukunft
Von Ing. Martin Schönach, Energieberater der VKW, Bereich Energieeffizienz/Alternativenergien und Kundenservice

„Lichtemittierende Dioden“ gelten als das Leuchtmittel der Zukunft. Sie haben große Entwicklungspotenziale bei der Beleuchtungsqualität, beim Sehkomfort, bei der Energieeffizienz und in der Lebensdauer. Die LED Technologie ent-wickelt sich sehr rasch, immer mehr qualitativ gute Produkte kommen auf den Markt.

Die hellsten LED Lampen in Glühlampenform erreichen heute die Lichtabgabe einer 60 Watt Glühlampe oder einer 35 Watt Halogenspotlampe. In der Lichtausbeute – wie viel Licht eine Lampe pro Watt elektrischer Leistung abgibt – sind gute LED Lampen gerade dabei, die Energiesparlampe zu übertreffen.

Auch die Lebensdauer von LED Lampen ist nach Angaben der Hersteller höher als bei Energiesparlampen. Da LED Lampen wärmeempfindlich sind, hängt die Lebensdauer davon ab, wie es gelingt, die im Halbleiter-Chip entstehende Wärme abzuführen. LED Lampen brauchen einen Kühlkörper, der die Wärme rückseitig zum Sockel hin abführt. Für eine gute Wärmeabfuhr sind die Umgebung und die Einbausituation mitentscheidend. Die Lebensdauer wird zudem von der Qualität des elektronischen Betriebsgerätes im Sockel der LED Lampe beeinflusst. Als Lebensdauer gilt gemeinhin jene Zeit, nach dem sich die Lichtabgabe um 30 Prozent verringert hat. Als realistisch gelten derzeit 25.000 Stunden.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch den hohen Sehkomfort und die gute Beleuchtungsqualität. Mit einer Farbtempe-ratur von 2.700 Kelvin bieten warmweiße LED Lampen im Wohnbereich ein angenehmes Licht, das frei ist von ultra-violetten und infraroten Lichtanteilen. Beim Einschalten bieten LED Lampen außerdem sofort volles Licht. Sie lassen sich ohne Auswirkungen auf die Lebensdauer beliebig oft ein- und ausschalten.

Nachteile ergeben sich vor allem durch große Qualitätsunterschiede der im Handel angebotenen Produkte und dem vergleichsweise hohen Kaufpreis. Die Mehrkosten bei der Anschaffung hochwertiger Produkte gleichen sich jedoch nach etwa 5.000 Stunden durch Stromkosteneinsparungen wieder aus.

Vorgehens-Empfehlungen

Halbieren Sie Ihren Beleuchtungsstromverbrauch!
Setzen Sie auf Energieeffizienz, senken Sie Ihre Stromkosten und steigen Sie bei Glüh- und Halogenlampen mit längeren Betriebszeiten auf LED- Lampen um. In einem typischen Haushalt kann der Beleuchtungsstromverbrauch halbiert werden, wenn die 4 bis 5 Glüh- oder Halogenlampen mit den längsten Betriebszeiten durch LED- Lampen ersetzt werden.

© Ledon

Vorsicht bei Billigprodukten
Achten Sie beim LED-Lampenkauf auf Markenprodukte, diese sind nach unserer Erfahrung langlebiger und hinsicht-lich der Farbwiedergabe, der Spannungsfestigkeit und der Lichtfarbe den Billigprodukten überlegen.

Umrüstung von Halogen-Spotlampen
Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel “GU10″ lassen sich einfach auf entsprechende LED-Spots umrüsten. Bei einem Austausch von Niedervolt-Halogenlampen (12 Volt, Sockel „GU5.3“) gegen Niedervolt LED-Spots sind in der Regel auch die Transformatoren zu ersetzen. Die elektronischen Trafos für die Halogenlampen benötigen häufig eine Mindestlast, die über der niedrigen Aufnahmeleistung der LED-Lampen liegt. Für eine effiziente Lichtlösung ist dabei ein verlustarmes elektronisches LED-Netzteil Bedingung, sonst fallen die Verluste des Netzteils im Verhältnis zu den niedrigen Leistungen der LED-Lampen stark ins Gewicht. Eine Alternative beim Umstieg ist die Umrüstung auf Hoch-volt LED-Spots mit dem Sockel “GU10″, diese Lampen kommen ohne Trafo aus. Aus Sicherheitsgründen ziehen Sie für eine solche Umrüstung bitte stets Ihren Elektroinstallateur zu Rate.

Dimmbare LED-Lampen
Für zu dimmende Beleuchtungskörper gibt es auch dimmbare LED-Lampen. Dimmbare LED-Lampen der verschie-denen Hersteller lassen sich meist nur mit Dimmern bestimmter Bauart betreiben. Klären Sie vor dem Kauf, ob sich das jeweilige LED-Produkt mit Ihrem Dimmer betreiben lässt.
Empfehlenswert sind LED-Lampen u.a. dort,

• wo mit längeren Betriebszeiten zu rechnen ist,
• wo beim Einschalten sofort volles Licht oder dimmbares Licht gewünscht wird,
• wo auf eine sehr gute Farbwiedergabe Wert gelegt wird,
• wo volles Licht auch bei tiefen Temperaturen gebraucht wird,
• wo es auf eine geringe Wärmeentwicklung ankommt.

Mehr Informationen zum Thema LED und einen Kostenvergleich mit anderen Leuchtmitteln finden Sie unter www.vkw.at.

Für weitere Fragen steht Ihnen der VKW Kundenservice unter Tel. 05574 9000 oder per Mail an kundenservice@vkw.at gerne zur Verfügung!

Veröffentlicht unter Energie | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Änderungen in der Neubauförderrichtlinie 2012

Änderungen in der Wohnbauförderung
Von Dipl.-Ing. Dr. Eckart Drössler, Leiter der Energieberatung und Qualitätssicherung zur Wohnbauförderung Energieinstitut Vorarlberg

Mit 1.1.2012 wurden die neuen Wohnbauförderungsrichtlinien in Kraft gesetzt. Gegenüber dem Vorjahr gibt es nur wenige Änderungen, diese sind aber wesentlich und wichtig. Dabei sind Neubau und Sanierung getrennt zu betrachten, es gibt zwei gesonderte Richtlinien.

Die wesentlichen Änderungen in der Neubauförderrichtlinie 2012

Voraussetzung für die Einreichung ist die Vollständigkeit des Antrags, dies gilt insbesondere für die Baubewilligung. Liegt keine Baubewilligung vor, kann das Projekt nicht gefördert werden und der Antrag wird daher auch nicht angenommen.

Die Wohnungskosten bzw. Verkaufspreise wurden angepasst und hinauf in den einzelnen Förderkategorien im Durchschnitt um 7% hinauf gesetzt.

In der Definition der innovativen klimarelevanten Heizsysteme wurde die Kombination des Heizsystems mit einer thermischen Solaranlage zur Pflicht mit nur einer Ausnahmemöglichkeit – zu geringer Sonneneinstrahlung. Bei Wärmepumpensystemen kann die thermische Solaranlage durch eine Photovoltaikanlage ersetzt werden.

Für Neubauten mit Ölheizungen wird keine Wohnbauförderung mehr gewährt.

Die Haushalts-Einkommensgrenzen wurden um durchschnittlich viereinhalb Prozent hinauf gesetzt.

Die Förderstufen 1 und 2 wurden zu einer Basisförderung zusammengefasst. Diese Förderstufe muss nun keine Maßnahmen des ökologischen Maßnahmenkatalogs mehr erfüllen, sehr wohl aber die neue Heizwärmebedarfsgrenze unterschreiten und über ein innovatives klimarelevantes Heizsystem verfügen.

Die neue Heizwärmebedarfsgrenze liegt bei 36 kWh/m²a für Gebäude mit einem Oberflächen-Volumenverhältnis von 0,8 oder darüber (Einfamilienhäuser). Für mittlere Wohnanlagen (Oberflächen-Volumenverhältnis von ca. 0,5) liegt diese Grenze bei 29,4 kWh/m²a. Kleinen Gebäuden der Basisstufe und Förderstufe 3 (mit einem Oberflächen-Volumenverhältnis größer 0,8) wurde ein „Solarbonus“ eingeräumt: Wird eine Solaranlage installiert, die einen Heizungsbeitrag von mindestens 15% liefert, darf die Heizwärmebedarfsgrenze um 10% überschritten werden.

Die Förderhöhe der Stufe „Basis“ entspricht dem Mittelwert der alten Stufen 1 und 2, alle anderen Fördersätze sind gleich geblieben.

Wird auf bereits bebautem Grundstück gebaut (Nachverdichtung) oder wird ein altes Gebäude ersetzt (Ersatzneubau) werden die Fördersätze um 10% erhöht.

Die Lüftungsförderung wird in 2012 letztmalig in derselben Höhe wie im Jahr zuvor ausbezahlt. Diese Förderung endet mit 31.12. definitiv. Will man sie in Anspruch nehmen, muss das Gebäude bis 31.12. fertig gestellt sein und Rechnung und Luftdichtetest müssen vorliegen.

Die Rückzahlungskonditionen und Laufzeiten sind in allen Förderstufen unverändert geblieben.

Die wesentlichen Änderungen in der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2012

Die Anträge werden ebenfalls nur angenommen, wenn sie vollständig sind, dies gilt insbesondere für Baubewilligung, Angebote, U-Wertberechnungen, Energieausweise und Gebäudeausweis, bei Mehrwohnungshäusern der Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Als anerkannte Sanierungskosten gelten die Rechnungen für Sanierungen der Außenwand, der Fenster, des Daches oder der obersten Geschossdecke, der untersten Geschossdecke oder Bodenplatte. Eine Sanierung ist nur förderwürdig, wenn dabei thermische Verbesserungen im genannten Ausmaß erzielt werden.

Sanierungen der Haustechnik (Kesseltausch gegen Gasbrennwertsystem, Lüftung, Elektroanlage, Wasserinstallation, nachträglicher Lifteinbau) sind nur förderwürdig, wenn zugleich die thermische Hülle entsprechend verbessert wird.

Ölkessel werden nicht mehr gefördert, Gasbrennwertsysteme nur in Kombination mit einer Solaranlage, und wenn keine Möglichkeit zum Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht.

Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen werden nicht mehr in den Wohnbauförderungsrichtlinien sondern in der Energieförderrichtlinie gefördert.

Die Richtlinien im Originaltext und weitere Informationen sind zu finden unter:
www.vorarlberg.at
www.baubook.at

Fragen zu den personenbezogenen Fördervoraussetzungen beantwortet das Informationszentrum der Wohnbauförderung unter 05574 – 511 – 8080, Fragen zu den technischen Fördervoraussetzungen die Abteilung Energieberatung im Energieinstitut Vorarlberg unter 05572 – 31202 – 75.

Viele Gemeinden bieten Energieberatungsstunden an, nähere Informationen sind hier: www.energieinstitut.at

Dipl.-Ing. Dr. Eckart Drössler
Leiter der Energieberatung und Qualitätssicherung zur Wohnbauförderung Energieinstitut Vorarlberg
E-Mail

**********************************************

Best Offer – bis zu 50% Rabatt für schaffa.at Premium-Mitglieder, Nissan, T-Mobile, Hitachi und vieles mehr. Reinschauen und von den Vorteilen profitieren unter schaffa.at-Best Offer.

Die passenden Handwerker für menschengerechts Bauen finden Sie auf schaffa.at – dem Handwerksportal mit über 3.500 Handwerkern und Bauunternehmen aus Vorarlberg.

Veröffentlicht unter Bauen & Wohnen | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Stelleninserate ohne Mindestentgeltsangaben sind strafbar!

VORSICHT! Stelleninserate ohne Angabe des Mindestentgelts ab 1.1.2012 strafbar!
Von Dr. Christoph Jenny, Direktor-Stv. Wirtschaftskammer Vorarlberg

Bereits seit 1.3.2011 sind Arbeitgeber verpflichtet, in Stelleninseraten das für den ausge­schriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Seit 1.1.2012 kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung eine Verwaltungs­strafe bis zu € 360,- verhängen; darüber hinaus ist im Gleich­behandlungs­gesetz aber auch ein Ausschluss von Bundesförderungen vorgesehen.

Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten gilt für alle – internen („Schwarzes Brett“, Intranet, …) und externen (Zeitungen, Internet, …) – Veröffent­lichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Nicht relevant ist dabei, ob es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine Voll- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt; auch im Falle einer lediglich geringfügigen Beschäftigung hat daher die Angabe des Mindestentgelts zu erfolgen.

Im Stelleninserat anzugeben ist das für den im Einzelfall konkret ausgeschriebenen Arbeits­platz jeweils maßgebliche Mindestentgelt – dieses Mindestentgelt wird sich in aller Regel aus dem Branchenkollektivvertrag (seltener aus gesetzlichen Regelungen, Satzungen, Mindestlohntarifen oder Betriebsvereinbarungen) ergeben.

Die Angabe des Mindestentgelts hat betragsmäßig unter Hinweis auf die maßgeb­liche Zeiteinheit (Stunde, Woche, Monat, Jahr) zu erfolgen. Mit der Tätigkeit verbundene und im Zeitpunkt der Ausschreibung bereits bekannte Zulagen sind in das Mindestentgelt einzurechnen. Wird im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes eine konkrete Berufserfahrung ausdrücklich verlangt, ist dies im Mindestentgelt entsprechend zu berücksichtigen.

Auf die Bereitschaft zu einer kollektivvertraglichen Überzahlung kann im Stelleninserat hingewiesen werden. Die Angabe eines überkollektivvertraglichen Entgelts im Inserat selbst ist nicht strafbar und daher zulässig.

Beispiele möglicher Formulierungen:
„Wir suchen … zu € … brutto monatlich.“
„Entgelt: € … brutto/Stunde, Überzahlung möglich.“
„Marktkonformes Jahresgehalt ab € … brutto abhängig von beruflicher Qualifikation und Erfahrung.“
„Überkollektivvertragliche Entlohnung ab monatlich € … brutto.“
„Verhandlungsbasis € … brutto pro Monat mit Bereitschaft zur Überzahlung.“
„Das jährliche kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt € …. Das tatsächliche Gehalt liegt über Kollektivvertrag und orientiert sich am Vorarlberger Arbeitsmarkt.“

Die Angabe des Mindestentgelts soll potenziellen Bewerbern als Orientierung dienen. Ver­handlungen über die Höhe der tatsächlichen Entlohnung werden dadurch – soweit sie über dem kollektivvertraglichen Mindestniveau liegen und in nicht diskriminierender Weise erfolgen – nicht beeinträchtigt.

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten zieht zunächst eine Verwarnung des Arbeitgebers nach sich; bei weiteren Verstößen ist jeweils eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360,- vorgesehen. ACHTUNG: Finanziell wesent­lich stärker kann sich im Einzelfall der Ausschluss von Bundesförderungen, der bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts vom Gesetzgeber ebenfalls ausdrücklich vorgesehen ist, auswirken.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte:
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Rechtsservice – Arbeits- und Sozialrecht
T: 05522/305-321 bis 323
E-Mail

**********************************************

Best Offer – bis zu 50% Rabatt für schaffa.at Premium-Mitglieder, Nissan, T-Mobile, Hitachi und vieles mehr. Reinschauen und von den Vorteilen profitieren unter schaffa.at-Best Offer.

Die passenden Handwerker für menschengerechts Bauen finden Sie auf schaffa.at – dem Handwerksportal mit über 3.500 Handwerkern und Bauunternehmen aus Vorarlberg.

Veröffentlicht unter Arbeitsrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Bausparen ist die Nummer 1

Bausparen ist die Nummer 1
von Finanzexperte Florian Isele

Bausparen die beliebteste Sparform der Österreicher!

Seitdem der Bausparvertrag vor einem Jahr dem Sparbuch den ersten Rang abgelaufen hat, verteidigt er diesen sehr wacker. 44 % der Österreicherinnen und Österreicher sehen im Bausparvertrag die interessanteste Anlageform, 41 % im Sparbuch, 26 % im Haus- oder Wohnungskauf. Der Run auf Wertpapiere setzt nach wie vor nicht ein, sie bleiben mit 9 % auf einem bescheidenen Niveau. 5.150.739 Bausparverträge haben Herr und Frau Österreicher derzeit laufen. Der Trend zum Bausparen scheint ungebrochen!

Das Fazit der Meinungsforscher: Klassische Anlageformen werden zwar nach wie vor bevorzugt, momentan ist die Verunsicherung in der Bevölkerung, sich auch nur für irgendeine Anlage zu entscheiden, wieder gestiegen. Für den Bausparvertrag bietet diese Situation durchaus Potenzial.

Prämienbegünstigtes Bausparen

Einzahlungen um die volle staatliche Prämie auszunutzen:

Wenn die Kunden schon einen laufenden Bausparvertrag haben, sollten sie sichergehen, dass sie die volle staatliche Prämie für das Jahr 2011 genützt haben. Denn neben den attraktiven Bausparzinsen gibt es zusätzlich die staatliche Prämie und die will voll ausgeschöpft sein. Auf Einzahlungen von bis zu EUR 1.200,– jährlich, beträgt sie für das Jahr 2011 bis zu EUR 36,–; und das vollkommen KESt-frei.

Produkte im Ansparbereich:

1. Klassisches Bausparen

ABV Bausparen mit attraktiven Zinsen und staatlicher Prämie ist sicher und macht künftige Wohnträume wahr. Selbst wenn Sie renovieren, sanieren oder umbauen möchten – mit ABV Bausparen kommen Sie Ihrem Wohntraum in vieler Hinsicht näher.

2. Jugendbausparen

Extra hoher Einstiegszinssatz von 3,5 % p.a. für alle unter 25.

3. ABV Start Vertrag

Mehr als 5.000.000 Österreicher nutzen die Vorteile eines Bausparvertrages, jede Person kann jedoch nur einmal jährlich die staatliche Bausparprämie erhalten. Es stellt sich die Frage: Wie kann ich von ABV-Bausparen profitieren, wenn ich bereits einen prämienbegünstigten Bausparvertrag habe? Der STARTvertrag ist hier die ertragreiche Lösung. Ihre Einzahlungen werden seit 1.12.2011 sofort mit sensationellen 4 % p.a. verzinst und das fix bis zum Ablauf Ihres bestehenden Bausparvertrages. Sobald dieser endet, wird Ihr STARTvertrag automatisch zum neuen prämienbegünstigten Volksbank Bausparvertrag.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Volksbank Vorarlberg-Filiale!

Florian Isele
Filialleiter Lustenau
Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Maria-Theresien-Straße 17a
6890 Lustenau
Telefon: +43 (0)50 882-3744
E-Mail

**********************************************

Best Offer – bis zu 50% Rabatt für schaffa.at Premium-Mitglieder, Nissan, T-Mobile, Hitachi und vieles mehr. Reinschauen und von den Vorteilen profitieren unter schaffa.at-Best Offer.

Die passenden Handwerker für menschengerechts Bauen finden Sie auf schaffa.at – dem Handwerksportal mit über 3.500 Handwerkern und Bauunternehmen aus Vorarlberg.

Veröffentlicht unter Finanzen | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Autokauf im alten Jahr – auch steuerlich sinnvoll?

Autokauf im alten Jahr – auch steuerlich sinnvoll?
von Steuerexperten Mag. Christian Zobel

Mag. Christian Zobel, Steuerberater aus Bludenz informiert über wichtige Steuertipps auf schaffa.atFür PKWs gibt es im Steuerrecht eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Im Allgemeinen bekannt sind die Bestimmungen wonach bei Anschaffung eines PKWs (ausgenommen sogenannte Fiskal-LKWs) kein Vorsteuerabzug zusteht und wertabhängige Aufwendungen (insbesondere die Abschreibung) nur bis zur sogenannten Luxusgrenze von 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Grundsätzlich gilt, dass ab einer betrieblichen Nutzung von 50% zwingendes Betriebsvermögen vorliegt (Überwiegensgrundsatz) und die laufenden Aufwendungen sowie die jährliche Abschreibung Betriebsausgaben darstellen. Die Privatnutzung ist durch Ansatz eines Privatanteiles bzw. Anwendung der Sachbezugsverordnung zu berücksichtigen. Im Falle des Vorsteuerabzuges bei Anschaffung (zB Fiskal-LKWs), liegt im Ausmaß der Privatnutzung ein mit 20% zu versteuernder Eigenverbrauch vor.

Wenn im alten Jahr noch ein betriebliches Fahrzeug angeschafft wird, so steht dem Unternehmer noch die Halbjahresabschreibung zu. Aufgrund der zwingend anzusetzenden Nutzungsdauer von 8 Jahren bei PKWs und einer üblichen Nutzungsdauer von 5 Jahren bei LKWs führt dies über die Abschreibung zu einer zusätzlichen Betriebsausgabe von 6 ¼% der Anschaffungskosten bei PKWs und 10% bei LKWs im alten Jahr. Bei einem hohen Grenzsteuersatz entspricht dies doch einem zusätzlichen „Steuerrabatt“ von 3 bis 5% der Anschaffungskosten im alten Jahr.

Weniger bekannt ist, dass auch bei Abschluss eines PKW-Leasingvertrages im alten Jahr über den sogenannten Leasing-Ausgleichsposten steuerlich ein Abzugsposten geschaffen werden kann, der die gleiche Steuerersparnis wie die Halbjahresabschreibung (fiktive Betriebsausgabe in Höhe von 6 ¼% der Anschaffungskosten) bringt, obwohl allenfalls nur die Leasingrate für Dezember zu bezahlen ist.

In den 13%igen Gewinnfreibetrag kann nur die Anschaffung von (neuen) LKWs, jene von PKWs leider nicht eingerechnet werden.

Und zum Schluss noch ein Tipp für Autos über der Luxustangente: Wenn diese über eine GmbH zur Verfügung gestellt werden, so sind zwar im EUR 40.000 (Luxusgrenze) übersteigenden Ausmaß die wertabhängigen Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig und kürzen daher nicht die Bemessungsgrundlage für die 25%ige Körperschaftsteuer. Die Anschaffungskosten bzw. die Leasing-Raten werden jedoch nach wie vor von der Gesellschaft bezahlt. Dies führt im Regelfall noch immer zu einem Steuervorteil von 25% gegenüber von mit ausgeschütteten (und dem Kapitalertragsteuer-Abzug unterliegenden) Gewinnen gekauften Fahrzeugen im Privatvermögen.

(Steuerfreie) Mitarbeitergutscheine zu Weihnachten
Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 EURO jährlich steuer- (und sozialversicherungs-) frei. Für Sachzuwendungen können zusätzlich 186 EURO jährlich steuerfrei zugewendet werden. Im Unternehmen liegt selbstverständlich zur Gänze eine Betriebsausgabe vor. Die Finanzverwaltung ist bei der Handhabung der Begünstigung toleranter als die Rechtssprechung. Zu den Sachzuwendungen gehören alle Gutscheine die nicht in Geld ablösbar sind (Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, Autobahnvignetten, Geschenkmünzen). Auch eine Übergabe außerhalb einer Betriebsfeier wird von der Finanzverwaltung akzeptiert. Einzige Bedingung – es darf sich um keine individuelle Belohnung handeln, sondern muss allen Mitarbeitern bzw. bestimmten Gruppen zugewendet werden.

Sie können Mag. Mag. Christian Zobel unter folgender Adresse erreichen:

Mag. Christian Zobel WP/StB
Zobel & Kofler Steuerberatungspartnerschaft
Alte Landstrasse 33
6700 Bludenz
Telefon 05552 65660
E-Mail
Homepage

**********************************************

Best Offer – bis zu 50% Rabatt für schaffa.at Premium-Mitglieder, Nissan, T-Mobile, Hitachi und vieles mehr. Reinschauen und von den Vorteilen profitieren unter schaffa.at-Best Offer.

Die passenden Handwerker für menschengerechts Bauen finden Sie auf schaffa.at – dem Handwerksportal mit über 3.500 Handwerkern und Bauunternehmen aus Vorarlberg.

Veröffentlicht unter Steuertipps | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Intelligent planen ohne Barrieren

Flexible Raumkonzepte bieten in allen Lebenssituationen höchsten Komfort.
von Baumeister Ing. Hermann Mayer

BARRIEREFREI. Modern bauen heißt, Akzente zu setzen, die nicht nur mehr Komfort in die eigenen vier Wände zaubern, sondern sich auch wohltuend vom Einerlei herkömmlicher Gestaltung abheben. Genau das erreicht man durch intelligentes Planen. Die eigenen „vier Wände“ intelligent zu planen, setzt eine ganze Reihe von grundsätzlichen Entscheidungen voraus. Auch kleine Fehler können sich später negativ auf das Wohlbefinden auswirken. Es kommt also darauf an, bereits bei der Vorplanung fachliche Unterstützung einzuholen.

Nachhaltig und praktisch.
Intelligentes Planen verbindet die individuellen Wohnbedürfnisse mit den Anforderungen an Design, Technik, Bequemlichkeit und nachhaltiger Praktikabilität. Barrierefreiheit in der eigenen Wohnung erhöht daher nicht nur die Funktionalität des Wohnraumes, sondern sichert auch ein entspannteres Wohnerlebnis. Die Bedürfnisse an die eigene Wohnung ändern sich im Laufe der Jahre. Kinder etwa haben andere Wohnbedürfnisse als ein Singlehaushalt. Und die Wohnbedürfnisse älterer oder kranker Menschen unterscheiden sich wiederum völlig von jenen einer Jungfamilie.

Investition für’s Leben.
„Damit die Investition für’s Leben später nicht zu einem Ärgernis wird, muss der Einsatz energiesparender Materialien beim Bau ebenso überlegt werden wie ein möglichst flexibles Raumkonzept, das den unterschiedlichen Anforderungen im Laufe der Jahre entspricht“, erklärt IfS-Mitarbeiter Baumeister Ing. Hermann Mayer. Intelligentes Planen stellt daher die sich ändernden Anforderungen der Bewohner an ihren Wohnraum in den Mittelpunkt der Gestaltung. Die verschiedenen Lebenszyklen und/oder Veränderungen der persönlichen Lebenssituation werden von vornherein in die Planung mit einbezogen. Moderne, junge Wohnformen werden heute daher mit größtmöglichster Flexibilität entwickelt und können bei Bedarf mit geringen Kosten entsprechend verändert werden. Die wichtigste Voraussetzung dafür heißt: barrierefrei planen.

Baumeister Ing. Hermann Mayer in einer Beratungssituation

Baumeister Ing. Hermann Mayer in einer Beratungssituation

An die Zukunft denken.
Die barrierefreie Gestaltung des Wohnraumes ist ein wichtiger Teil eines neuen Wohnerlebnisses. Genauso wie lichtdurchflutete Räume und ökologisch verträgliche Baumaterialien den Wohnstandard heben, tragen barrierefreie Wohnräume erheblich zum Wohlbefinden bei. Barrierefrei planen berücksichtigt den natürlichen Lebenszyklus des Menschen. Der Wohnraum passt sich von vornherein den sich ändernden Gegebenheiten seiner Bewohner an. „Barrierefreiheit“ bedeutet, dass alle Einrichtungen für alle Menschen – in jedem Alter und mit jeder Einschränkung – ohne technische oder soziale Abgrenzung nutzbar sind. So lässt sich entspannt und zufrieden wohnen.

Musterbeispiel für eine barrierefreie Gestaltung

Weiterführende Links:
Weitere nützliche Tipps und Informationen für menschengerechtes Bauen finden Sie unter: http://www.ifs.at/menschengerechtesbauen0.html

Eine Erleichterung für den Alltag stellen auch die passenden Hilfsmittel dar, einen interessanten Film finden Sie unter:
http://www.sicheregemeinden.at/page.asp?page=49

Die passenden Handwerker für menschengerechts Bauen finden Sie auf  schaffa.at – dem Handwerksportal mit über 3.500 Handwerkern und Bauunternehmen aus Vorarlberg.

Veröffentlicht unter Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , | Kommentare deaktiviert

Mit Feng Shui zu mehr Lebensenergie, Wohlgefühl und Harmonie

Jedes Ding in unserer Umgebung ist von einer eigenen Lebensenergie durchzogen - dem Qi.

Die chinesische daoistische Philosophie aus dem vierten Jahrhundert vor Christus ist die  Grundlage des Feng Shui. Diese Lehre geht davon aus, dass jedes Ding, ob Baum, Mensch, Gebäude, Tier, Eiscreme, Kochtopf oder Möbelstück, von einer unsichtbaren Lebensenergie, dem Qi, durchzogen ist.

Wenn diese Energie frei fließen kann, befindet sich alles in Harmonie miteinander. Wird sie blockiert, gibt es Störungen dieser Harmonie. Die Umgebung kann unruhig machen, obwohl kein ersichtlicher Grund vorliegt: Man kommt an einen Ort und fühlt sich unwohl, obwohl alles in bester Ordnung zu sein scheint. Solche unbestimmten Gefühle der Irritation können hervorgerufen werden durch die unglückliche Wahl der Stellplätze von Möbeln, aber auch durch unpassende Farben oder Materialien.

Seinen Ursprung hat das Feng Shui bei der Planung von Grabmälern und Wohnhäusern. Genau hier kann man auch heute ansetzen: Man nimmt die Hilfe von Feng-Shui-Experten gleich bei der Planung eines neuen Hauses in Anspruch, wenn nicht sogar bereits bei der Auswahl eines Grundstückes. Berücksichtigt werden die Himmelsrichtungen, überwiegende Windrichtung, wo sich Wasserläufe (Flüsse oder Bäche) oder natürliche Begrenzungen wie Berge und Hügel befinden, und wie die Bodenbeschaffenheit ist. Nach diesen Kriterien wird die Planung des Hauses und des Gartens vorgenommen. Im Anschluss daran folgt die Anordnung von elektrischen Geräten in den Räumen. Dies und die Auswahl der Farben übernimmt der Innenarchitekt nach intensiven Beratungen mit den zukünftigen Hausbesitzern: Persönlichkeit und Wünsche der Kunden fließen mit ein.

Schon durch kleine Veränderungen lässt sich eine große Wirkung erzielen, negative Energien werden harmonisiert.

Feng Shui eignet sich nicht nur für Neubauten in Vorarlberg, sondern auch zur Umgestaltung vorhandenen Wohnraumes. Hier kann man mit einfachen Mitteln Lebensräume verändern: durch Kalebassen (Hulus), Kristalle, Amulette, Zimmerbrunnen, besondere Steine und Düfte, die negative Energien sammeln und harmonisieren. Das Umstellen von Möbelstücken ist ebenfalls eine wirkungsvolle Maßnahme; wenige Zentimeter können bereits eine Änderung hervorrufen. Die Farben (siehe auch “Wohnen mit Farben“) spielen ebenfalls eine große Rolle in der chinesischen Lehre vom Qi. Hier gibt es keine richtigen oder falschen Farben, denn jeder Mensch assoziiert andere Dinge mit Farben.

Die individuelle Beratung erfolgt im Idealfall in den zu ändernden Räumen.
 Die Wissenschaft hinter all diesem ist so umfassend, dass man sich einen Experten zu Hilfe holen sollte. Ein paar Tipps sind jedoch allgemein anerkannt:

  • Keine Spiegel und elektrische Geräte im Schlafzimmer, wenn man schlecht schläft. Abdecken mit undurchsichtigem Tuch oder mit einem Paravent zur Nacht hilft schon.
  • Toilettendeckel immer schließen, da durch sie die Energie entweicht.
  • Den Herd nicht zwischen Kühlschrank und Spüle stellen: So wäre Feuer zwischen Wasser gefangen.
  • Regale nicht mit der offenen Seite auf das Bett oder den Sitzplatz am Schreibtisch aufstellen. Die einzelnen Bretter werden als Messer gedeutet, die die Gesundheit gefährden können.
Veröffentlicht unter Bauen & Wohnen | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert

Messegewinnspiel: Die Gewinner sind gezogen


Die vier glücklichen Gewinner sind gezogen, Ihre Namen sind hier zu finden.
schaffa.at gratuliert recht herzlich!

Vielen Dank an alle Teilnehmer des Gewinnspiels!

Veröffentlicht unter Aktionen | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert